Steps: Wiederaufnahme des Sportbetriebs
06.05.2020
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Verband
VLE - (06.05.2020)
Liebe Mitglieder des NLV,
auf der Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der sportartspezifischen Übergangsregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) ist auch der Niedersächsische Leichtathletik-Verband (NLV) bereit für die schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs im Freien. In der Leichtathletik war es bis dato dem Spitzensport an den Bundesstützpunkten vorbehalten, Sportanlagen zu nutzen. Zudem ist der Wettkampfbetrieb national und international eingestellt.
Wie Ministerpräsident Stephan Weil in seiner Videoansprache zum 1. Mai mitteilte, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April auf weitere Lockerungsmaßnahmen geeinigt. Ab dem 6. Mai 2020, wenn in Niedersachsen die nächste Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionenen mit dem Corona-Virus in Kraft tritt, werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 2 m sichergestellt werden kann. Dagegen bleiben größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern weiterhin untersagt. Dieses Verbot wird voraussichtlich mindestens bis Ende August aufrechterhalten bleiben.
Am 4. Mai stellte die Landesregierung Niedersachsen einen Plan auf, wie auf Grundlage einer deutlichen und nachhaltigen Entspannung im Infektionsgeschehen in Niedersachsen schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Sollte sich das Infektionsgeschehen verstärken, seien jedoch erneute Verschärfungen möglich. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der „Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona“. Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art.
Der Niedersächsische Weg enthält insgesamt fünf Stufen. Stufe 1 läuft bereits. Sie umfasst einige Maßnahmen, die mit der letzten Änderung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ umgesetzt worden sind sowie die am 29. April beschlossenen Lockerungen. Letztere, wie beispielsweise die vorsichtige Öffnung einiger Kultureinrichtungen, werden mit der aktuell laufenden Verordnungsänderung umgesetzt, sie treten zum 6. Mai in Kraft. Stufe 2 soll Mitte Mai realisiert werden, sofern die Neuinfektionszahlen und die Krankenhausbelegung weiter niedrig bleiben. Stufe 3 soll nach bisherigen Planungen kurz vor Pfingsten, also Ende Mai, umgesetzt werden. Alle Indoor-Sportanbieter müssen sich noch bis zu mindestens dieser Stufe gedulden, voraussichtlich gar bis Stufe 4. Die zeitliche Abfolge der weiteren Stufen wurde bewusst noch nicht festgelegt. Bei der Entscheidung über die einzelnen sukzessive denkbaren Lockerungen von Freizeitbeschränkungen wurde jeweils der mit einer Maßnahme verbundene Infektionsschutz in Relation gesetzt zu den gleichzeitigeintretenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden.
Erklärtes Ziel des DLV ist die Realisierung einer späten nationalen Wettkampfsaison. Voraussetzung für eine hinreichende Vorbereitung von Sportlern auf diese Wettkämpfe sei die rechtzeitige vorangehende Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes bis zum Vereinssport.
Aufbauend auf den Übergangsregeln des DLV veröffentlicht der NLV die hier verlinkten Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Niedersachsen.
Die dortigen Ausführungen beziehen sich auf den Trainingsbetrieb auf einer Sportanlage/ im Stadion.
Für das Training von Lauf-, Walking- und Nordic Walking-Gruppen bzw. TREFFs außerhalb einer solchen Sportstätte gilt mindestens bis Eintritt der Stufe 3 (25. Mai) die „Zwei-Personen-Regel“ und das 1,50 Meter Abstandsgebot im öffentlichen Raum.
Veranstalter von Laufveranstaltungen müssen sich noch in Geduld üben. Erst in Stufe 4 sollen öffentliche Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmer sukzessive zugelassen werden. Für diesen Bereich wurde vom NLV jedoch ein unterstützend wirkendes Veranstaltungsformat geschaffen, das in Kürze veröffentlicht wird.
Entscheidungen zum Umgang mit Präsenzlehrgängen des NLV werden sukzessive getroffen und sind u.a. von der Öffnung von Bildungseinrichtigungen und Übernachtungsmöglichkeiten abhängig.
Einhergehend mit dieser Lockerung der Schutzmaßnahmen appelliert das Präsidium des NLV weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein der Athletinnen und Athleten sowie der Verantwortlichen in den Vereinen, die Gesundheit der Bevölkerung und Eindämmung der Pandemie als oberste Priorität ihres Handelns zu bewahren. Bilden diese doch auch die Grundlage weiterer Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsischer
Leichtathletik – Verband e.V.
Uwe Schünemann
Präsident