NLV-Satzung - § 11

1. Der/die Aktivenvertreter/in werden von den Teilnehmenden der Niedersächsischen Meisterschaften Männer und Frauen gewählt. Die Wahl ist alle zwei Jahre auszuschreiben. Mitgliedsvereine können bis zur ausgeschriebenen Frist Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge werden auf einem Wahlschein zusammengestellt.

2. Gewählt sind derjenige männliche Bewerber und diejenige weibliche Bewerberin, die im einfachen Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

3. Voraussetzung für die Wahl als Aktivenvertreter/in ist die Mitgliedschaft in einem NLV-Mitgliedsverein.

4. Der/die Aktivenvertreter/in müssen auch während ihrer zweijährigen Amtszeit weiterhin startberechtigtes Mitglied eines NLV-Vereins sein, ansonsten erfolgt bis zur Neuwahl eine zunächst kommissarische Nachbesetzung.

5. Der/die Aktivenvertreter/in sind Mitglied der Fachkommission Leistungssport.