Kampfrichterwesen

Alle ab 16 Jahren, die Mitglied in einem Verein sind, können an einem Kampfrichter-Grundlehrgang teilnehmen. Weitere Voraussetzungen werden nicht gefordert.

Diese zweitätigen Lehrgänge werden dezentral in den Kreisverbänden angeboten, sind aber offen für alle Interessenten.

Die aktuell ausgeschriebenen Grundlehrgänge finden Sie in der NLV-Lehrgangsbroschüre bzw. aktualisiert auf der NLV-Homepage HIER.

Die Kosten für die Grundausbildung wie auch für weiterführende Lehrgänge sowie Fortbildungen im Kampfrichterbereich übernimmt der NLV. Interessenten aus anderen Landesverbänden zahlen einen geringen Kostenbeitrag.

 

Nach erfolgreichem Abschluss erhält der neue Kampfrichter seine Lizenz in Form des blauen Kampfrichterbuchs (bitte Passfoto zum Grundlehrgang mitbringen). Der Kampfrichter hat die Möglichkeit, nach einer vorgegebenen Einsatzzeit (s. hierzu auch DLV-Ausbildungs-und Prüfungsrichtlinien für die Kampfrichterausbildung) u. a. folgende weiterführende Lehrgänge zu absolvieren:

  • Obmann
  • Schiedsrichter (Voraussetzung: Obmann)
  • Starter
  • Zielbildauswerter (Zeitnehmer)
  • Gerätekontrolle
  • Gehrichter
  • weitere Qualifikationen

 

Weiterhin finden in den einzelnen Kreise Fortbildungs-Lehrgänge für Kampfrichter statt. Diese sind ebenfalls auf der NLV-Homepage HIER aufgeführt.

Die Kampfrichter sollten regelmäßig an diesen Fortbildungen teilnehmen. Die Gültigkeit der Kampfrichterlizenz ist - im Gegensatz zu Trainerlizenzen – unbegrenzt, muss also nicht verlängert werden.

Über den jeweiligen Kreis-Kampfrichterwart können Ausrichter Kontakt mit benötigten Kampfrichtern aufnehmen.