Leichtathletik Gemeinschaft (LG)
Bei einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) finden sich mindestens zwei Vereine zusammen. Diese Vereine können Männer, Frauen und Jugend U 20, U 18 in ihrer Gesamtheit einer LG zuführen. Auf Antrag kann auch die Zugehörigkeit von Jugend U 16 und U 14 in deren Gesamtheit zur LG genehmigt werden. Es ist auch zulässig, neben der für Männer, Frauen und Jugend U 20, U 18 bestehenden oder zu bildenden LG, auch eine eigene LG für die Jugend U 16 und U 14 in ihrer Gesamtheit zu bilden.
(Erläuterung: Eine Zugehörigkeit der Kinder U12 und jünger zu einer LG ist nicht vorgesehen, da für sie die relevanten weiteren Bestimmungen nicht gelten.
Zur Zeit sind im NLV 34 LG´s gemeldet. Diese Leichtathletik-Gemeinschaften verteilen sich auf ganz Niedersachsen – sie sind sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum beheimatet. Die Vielzahl der LG-Strukturen ist groß: Von der kleinen LG aus zwei Dorfvereinen bis hin zu Leichtathletik-Gemeinschaften, die aus fast allen Vereinen des Kreisen bestehen, sind unterschiedliche Zusammensetzungen vorzufinden.
Startgemeinschaft (StG)
Erstmals ab dem Jahr 2007 ist die StG-Regelung möglich. Im Unterschied zu den LG`s können sich in der Startgemeinschaft maximal drei Vereine in vorgegebenen Altersgruppen zusammenfinden. Die StG-Bildung bezieht sich ausschließlich auf Staffeln und DMM-Wettbewerbe der entsprechenden Altersgruppen (sie gilt nicht für Cross-, Straßenlauf- und Mehrkampfmannschaften!). Staffel- und DMM-Gesamtergebnisse werden unter dem StG-Namen in den Bestenlisten geführt, DMM-Ergebnisse einzelner Athleten unter den jeweiligen Vereinsnamen.
Liste der Startgemeinschaften im NLV für 2024
Vordruck und Bestimmungen finden Sie hier:
Formblatt zur Beantragung einer Startgemeinschaft (pdf, bis 30.11. einzureichen!)