Startrecht / Startpass

 

Jeder Athlet braucht einen gültigen Startpass, um an Landesmeisterschaften und höheren Meisterschaften teilnehmen zu können oder in die NLV-Bestenliste (U14 und älter) aufgenommen zu werden. Auf Bezirks- und Kreisebene haben diese Organisationen eigene Regelungen für Bezirks- und Kreismeisterschaften bzw. Bestenlistenaufnahme getroffen.

Nach der derzeit gültigen DLO werden Startpassanträge von Athleten MW11 und älter angenommen. Für Kinder MW 10 und jünger werden keine Startrechte ausgestellt.

Startpässe in Papierform werden seit 2007 nicht mehr ausgegeben. Seit Anfang 2017 haben die Vereine über den NLV-Vereinsaccount die Möglichkeit, online in der NLV-Datenbank die aktiven und inaktiven Startrechte für ihren Verein einzusehen. Hinweise  zum  Vereinsaccount  siehe hier auf der NLV-Homepage. Hierdurch und durch die zeitnahe Aktualisierung der Vereinsstartpässe bei LADV am nächsten Morgen erfolgen keine weiteren Infos an die Vereine.


Startpassantrag

Der ausgefüllte und vom NLV-Mitgliedsverein und dem Athleten bzw. einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Antrag ist an die NLV-Geschäftsstelle zu senden (eingescannt per Mail, per Fax oder per Post): 

Startrechtsantrag


FAQ Startpassantrag

Darüber hinaus finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und wichtige Hinweise zum Startpassantrag. Was sich anfänglich nach bürokratischen Dschungel anhört, ist eine notwendige und wichtige Einrichtung.

Hinweise zum Startpassantrag


Ausländische Athleten

Bei Athleten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist ab der Jugend U18 zusätzlich zum Startpassantrag das Formblatt „Erklärung von Ausländern zum Startpassantrag“ einzureichen.

Erklärung von Ausländern zum Startpassantrag