Untergliederungen des NLV
Der NLV gliedert sich laut NLV-Satzung §5 in Bezirke und Kreise. Derzeit sind das die Bezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems mit insgesamt 44 Kreisen.
Der NLV ist laut Satzung gegenüber den Bezirken und Kreisen in sporttechnischen Fragen weisungsbefugt.
Die Kreise sollen eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen und im Rahmen ihrer räumlichen Zuständigkeit die Zielsetzungen des NLV fördern. Soweit Bezirke und Kreise eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, regeln sie ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Ansonsten gelten die Bestimmungen der NLV-Satzung und der NLV-Verwaltungsordnung.
Verschiedene Kreise haben sich zu Regionen zusammengeschlossen, um ihre sporttechnische Arbeit damit zu optimieren.