Verbandsrat

Der Verbandsrat besteht aus dem Präsidium sowie den Vorsitzenden der Kreise und Bezirke.
Der Verbandsrat nimmt Aufgaben grundsätzlicher Bedeutung sowie des Verbandstages wahr, soweit sie nicht dem Verbandstag vorbehalten sind.

Er tagt jährlich in den Jahren, in denen der Verbandstag nicht einberufen wird.

Die Ladungsfrist zum Verbandstag beträgt sechs Wochen mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung und wird schriftlich vom Präsidenten einberufen. Weitere Vorschläge zur Tagesordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Tagungstermin an die Geschäftsstelle gerichtet sein. Die endgültige Tagesordnung und die Vorlagen sind spätestens zwei Wochen vorher zuzustellen.

  • Beratung und Beschlussfassung über Ordnungen des NLV.
  • Wahrnehmung der Aufgaben des Verbandstages in den Jahren, in denen der Verbandstag nicht einberufen wird.
  • Einbringen, Beraten und Beschlussfassung von Richtlinien, die zur Förderung der sportpraktischen  Arbeit führen.
  • Festsetzen der Höhe der Abgaben, soweit diese nicht durch die NLV-Gebührenordnung geregelt sind.
  • Berufung eines Mitgliedes für den Antragsprüfungsausschuss.