Anti-Doping

Der Kampf gegen Doping und Leistungsmanipulation stellt nach wie vor eine zentrale Aufgabe und eine der größten Herausforderungen für den organisierten Sport dar. Der Grundgedanke des Sport ist und bleibt die Idee des „Fair Play“, des fairen und ehrlichen Wettstreites der Athleten und Athletinnen. Auch wenn immer wieder Einige der Meinung sind, die Chancengleichheit mit verbotenen Mitteln oder Techniken zu unterlaufen, um sich betrügerisch persönliche Vorteile zu verschaffen, setzen wir uns dafür ein, dass unser Sport durch solche Machenschaften nicht zerstört wird.

Alle wichtigen Hinweise, weitere Informationen und Formulare finden Sie beim DLV und der NADA (Nationale Anti Doping Agentur).


Aufnahme von Athleten in den jeweiligen Testpool

Über die Aufnahme von Athleten in den jeweiligen Testpool entscheiden ausschließlich die IAAF bzw. die NADA. Die Athleten werden direkt von der IAAF bzw. der NADA über die Aufnahme in einen bestimmten Testpool informiert und erhalten schriftlich auch Mitteilung, wenn die Mitgliedschaft aufgehoben wird.

Nach der Zugehörigkeit zu einem Testpool richten sich auch die Meldepflichten. Whereabouts, Angaben zur Person, Wohn- und Aufenthaltsorte, Eintragungen von TUE und verabreichten Medikamenten sind online in ADAMS einzugeben. Ausnahme hiervon ist der Allgemeine Testpool der NADA, für den es keinen Zugang zu ADAMS gibt.

Einzelheiten zu den Meldepflichten finden Sie auf der DLV-Homepage.

Der DLV erinnert die Mitglieder der Testpools mittels einer E-Mail jeweils noch einmal vor dem jeweiligen Quartal an die notwendige Abgabe der Whereabouts.

Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder die IAAF geahndet. Ein Verstoß führt zu einem sogenannten „strike“, drei strikes zu einer Sperre von einem Jahr. Gegen jede Feststellung eines strikes kann der Athlet vorgehen, überprüft wird die Feststellung durch den DOSB anhand der Verfahrensordnung für die administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (VAÜ).