Streckenlängen und Erstvermessung

Die Anzahl der vermessenen Strecken für Straßenveranstaltungen in Niedersachsen nimmt stetig zu. Die zur Aufnahme in die Bestenlisten relevanten Strecken sind 5km, 10km, Halbmarathon, Marathon und 100 km (50 km, 6 Stunden, 12 Stunden und 24 Stunden bei der DUV). Hinzu kommen die Gehdistanzen auf der Straße bis 50km laut DLO.

Für die offizielle Streckenvermessung bedarf es lediglich eines Auftrags des Veranstalters/Vereins an einen der z.Zt. beim DLV akkreditierten Streckenvermesser (A - D Grad – Liste siehe u. a. Link). Diese können auch über die Grenzen der Landesverbände hinaus im gesamten Gebiet des DLV für die Veranstalter/Vereine tätig sein.

Genehmigung und Verlängerung des Vermessungsprotokolls

Die Streckenvermessung für Straßenläufe und Geher-Veranstaltungen basiert seit den 80er Jahren auf der Jones-Counter Methode zur Ermittlung der Ideallinie des Läufers bzw. Gehers auf einer Wettkampfstrecke. Dies Messfahrt mit dem Fahrrad wird auch heute noch als analoges Verfahren der Datenerfassung durchgeführt. In Analogie zum Regelwerk der IWR wird ein DLV-Vermessungsprotokoll erstellt und durchläuft ein Genehmigungsverfahren mit einer Gültigkeit von 5 Jahren zum Jahresende. Für den Bereich des DLV kann bei unverändertem Streckenverlauf im Rahmen eines Verlängerungsantrag dieses Protokoll zweimal verlängert werden. Eine Neuvermessung erfolgt dann für weitere Zeiträume. Für internationale Zertifizierungen (World Athletics / AIMS) erfolgt jeweils nach 5 Jahren eine Neuvermessung.

Informationen zur Streckenvermessung (Link zur DLV-Homepage)

Hier finden Sie Hinweise zur Streckenvermessung, eine Liste der DLV-Streckenvermesser, Formblätter zur Verlängerung sowie eine Liste der vermessenen Läufe in Deutschland.

Weitere Hinweise zur Streckenvermessung finden Sie hier auf der Seite:
https://dlv-streckenvermessung.de.

Hier sind alle aktuellen Streckenvermesser, Formulare, Eichstrecken und Informationen zentral zum Download bereitgestellt.

Hier gibt es Infos zur Aus- und Weiterbildung.