Kampfrichter

Kampfrichter sind unverzichtbar für unseren Wettkampfsport. Ohne sie können keine Leistungen erfasst und Ergebnisse erstellt werden.

Alle ab 16 Jahren, die Mitglied in einem Verein sind, können an einem Kampfrichter-Grundlehrgang teilnehmen. Weitere Voraussetzungen werden nicht gefordert. Diese zweitätigen Lehrgänge werden dezentral in den Kreisverbänden angeboten, sind aber offen für alle Interessenten. Die aktuell ausgeschriebenen Grundlehrgänge finden Sie hier. Die Kosten für die Grundausbildung wie auch für weiterführende Lehrgänge sowie Fortbildungen im Kampfrichterbereich übernimmt der NLV. Interessenten aus anderen Landesverbänden zahlen einen geringen Kostenbeitrag. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der neue Kampfrichter seine Lizenz in Form des blauen Kampfrichterbuchs (bitte Passfoto zum Grundlehrgang mitbringen).

Der Kampfrichter hat die Möglichkeit, nach einer vorgegebenen Einsatzzeit (s. hierzu auch DLV-Ausbildungs-und Prüfungsrichtlinien für die Kampfrichterausbildung) u.a. folgende weiterführende Lehrgänge zu absolvieren:

  • Obmann  (entscheidet über die Gültigkeit eines Versuchs mit weißer bzw. roter Fahne)
  • Schiedsrichter (Voraussetzung: Obmann)
  • Starter
  • Zielbildauswerter (Zeitnehmer)
  • Gerätekontrolle
  • Gehrichter