Veranstaltungsorganisation
Die Einteilung der Alterklassen erfolgt nach der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) § 3. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse ist das Geburtsjahr. Der Veranstalter kann bei VL innerhalb der Bereiche Männer, Frauen, Männliche und Weibliche Jugend und Kinder Wertungsklassen zusammenfassen.
Altersklasseneinteilung für 2023 | Obergrenzen | ||||
Altersklassen | Einzel AK | Jahrgänge | Straße | Wald | Berglauf |
Bambini | 2018 u. jünger | 0,8 km* | |||
WK U8/ MK U8 | W/M 6 + W/M 7 | 2016 u. jünger | 2,0 km* | 1,0 km* | |
WK U10/ MK U10 | W/M 8 + W/M 9 | 2015 + 2014 | 3,0 km* | 2,0 km* | |
WK U12/ MK U12 | W/M 10 + W/M 11 | 2013 + 2012 | 5,0 km* | 2,5 km* | |
WJ U14/ MJ U14 | W/M 12 + W/M 13 | 2011 + 2010 | 7,5 km / 10 km** | 4 km* | |
WJ U16/ MJ U16 | W/M 14 + W/M 15 | 2009 + 2008 | 10 km / | 5 km | 10 km |
WJ U18/ MJ U18 | - | 2007 + 2006 | 25 km | 8 km | 15 km |
WJ U20/ MJ U20 | - | 2005 + 2004 | Marathon | 10 km | 15 km |
Junioren/innen U23 | - | 2003 - 2001 | 100 km | beliebig | beliebig |
Männer / Frauen | - | 2003 u. älter | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 30 | - | 1993 - 1989 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 35 | - | 1988 - 1984 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 40 | - | 1983 - 1979 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 45 | - | 1978 - 1974 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 50 | - | 1973 - 1969 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 55 | - | 1968 - 1964 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 60 | - | 1963 - 1959 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 65 | - | 1958 - 1954 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 70 | - | 1953 - 1949 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 75 | - | 1948 - 1944 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 80 | - | 1943 - 1939 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 85 | - | 1938 - 1934 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 90 | - | 1933 - 1929 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 95 | - | 1928 u. älter | 100 km | beliebig | beliebig |
*Empfehlungen der DLV-Bundesausschüsse Laufen und Jugend. Darüber hinaus werden für Straßenwettbewerbe in kindgemäßer Form folgende Streckenlängen Empfohlen: U8: 10km / U10: 2,0 km / U12: 4,2 km. Als Untergrenzen werden empfohlen: U8: 0,5 km / U10: 1,0 km / U12: 1,5 km
**In diesen Disziplinen besteht die Möglichkeit, in der nächsthöheren Alters-/Wertungsklasse zu starten (DLO §7.1/7.2/8). Die Altersklassen U16 und jünger können auch jahrgangsweise ausgeschrieben werden (M/W 15, M/W 14 etc.). Alle Teilnehmer werden anhand des Geburtsjahres einer Altersklasse zugeordnet. In welchen Altersklassen der Veranstalter wertet, entnehmen Sie den jeweiligen Ausschreibungen. Senioren können auch in jüngeren Altersklassen starten. Kinder (U12 und jünger) und Jugendliche U14 und U16 dürfen an einem Tag nur an einem Lauf teilnehmen. Kinder (U12 und jünger) sollen innerhalb von acht Tagen nur an einer Veranstaltung teilnehmen.
Teilnahme von inter* und trans* Personen im Laufsport
Der DLV hat Anfang 2021 folgendes Statement zum Thema "Wettkampfausschreibung für Laufwettbewerbe im Amateurbereich in Hinblick auf die Teilnahme von inter* und trans* Personen" (Link) veröffentlicht.
Der NLV folgt der Empfehlung des DLV, in der Ausschreibung von Laufveranstaltungen, die mehr einem Event- und Breitensportcharakter haben, die Offenheit der Kategorien durch w*/m* gekennzeichnen und nichtbinären, inter* und trans* Personen die Wahl der Startklasse freizustellen.
Für Laufveranstaltungen bzw. Eliteläufe innerhalb einer Veranstaltung, die nach dem nationalen und internationalen Regelwerk ausgeschrieben werden, ist die eindeutige Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Gender auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Welt-und Nationalen Antidoping Agentur (WADA/NADA) zu berücksichtigen.
Eine Mischform aus Elitelauf mit den Anforderungen wie oben beschrieben und Event-Breitensportveranstaltung, entweder als Lauf mit getrennter Ausschreibung und Wertung bei gemeinsamem Start oder als getrennte Läufe.
Corona-Information der Leichtathletik
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Sportbetriebs in Niedersachsen werden durch die "Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)" in ihrer jeweils gültigen Fassung bestimmt.
Auf der Homepage des Landes Niedersachsen finden Sie FAQs zur Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Fragen und Antworten wurden von der Niedersächsischen Staatskanzlei mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des LandesSportBundes Niedersachsen zusammengestellt.
Basiskonzepte & Positionspapier - Stadionferne Veranstaltungen während Corona
Der Niedersächsische Leichtathletik-Verband (NLV) vertritt gemeinsam mit dem Bremer Leichtathletik-Verband (BLV) ein Positionspapier zum Thema „Stadionferne (Lauf-)Veranstaltungen in Städten und Gemeinden in Niedersachsen und Bremen“, mit dem das Ziel verfolgt wird, den zuständigen behördlichen Institutionen eine Entscheidungshilfe zur Genehmigung von stadionfernen (Lauf-)Veranstaltungen, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie, an die Hand geben zu können. Gleichwohl soll das Verständnis für die Zugehörigkeit solcher Veranstaltungen zu den Leichtathletik-Verbänden der einzelnen Bundesländer und die daran geknüpften Anforderungen, Leistungen und Empfehlungen für die Durchführung einer Veranstaltung verdeutlicht werden. Das Positionspapier kann von Vereinen/Veranstaltern bei der örtlichen Anmeldung und Genehmigung von Laufveranstaltungen eingereicht werden:
Basiskonzepte zu Durchführung von stadionfernen (Lauf-)Veranstaltungen
Gleichzeitig wurden als Ergebnis eines Expertengesprächs von Laufveranstaltern zum Thema „Stadionferne Veranstaltungen während Corona“ drei Basiskonzepte entworfen, die den Veranstaltern als Orientierungshilfe dienen und Handlungsempfehlungen aufzeigen, die für die Durchführung einer stadionfernen Veranstaltung unter bestehenden Kontaktbeschränkungen aufgrund von Corona in Anspruch genommen werden können. Die Maßnahmen basieren auf theoretischen Überlegungen der Veranstaltungsplanung und praktischen Erfahrungen mit der Veranstaltungsdurchführung während Corona.
Die Basiskonzepte verfolgen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Es wird nicht aktualisiert. Insbesondere die gesetzlichen Vorgaben bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung und sind mit den zuständigen örtlichen Behörden beim Genehmigungsverfahren abzustimmen.
Aufgrund der vielfältigen Veranstaltungsformate, welche sowohl auf Sportstätten, als auch teilweise oder vollständig im öffentlichen Raum stattfinden, kann kein einheitliches Schutzkonzept erstellt werden. Das Konzeptpapier bedenkt daher insgesamt drei Veranstaltungskategorien, zu denen Präventivmaßnahmen benannt werden und durch veranstaltungsspezifische Aspekte unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen ergänzt werden können. Die vorgestellten Maßnahmen sind als Maximalanforderung formuliert. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Situation – im Sinne der Infektionslage und gesetzlichen Bestimmungen – zu treffen.
Allgemeine Hinweise zu den Basiskonzepten (pdf)
Aktuell deutet sehr viel daraufhin, dass die Wiederaufnahme von Veranstaltungen sehr eng mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. des Impfstatus „Geimpft“ verbunden sein wird.
Der Landessportbund Niedersachsen hat dahingehend ein Beispiel-Testkonzept „Teststrategie Sport – Der Sportverein als sicherer COVID 0 Ort“ veröffentlicht, welches als Hilfestellung zur Organisation von Schnell-Testungen exemplarisch zusammengestellt wurde.
Basiskonzept 1 (bis 100 Personen)
Basiskonzept 2 (bis 250 Personen)
Basiskonzept 3 (bis 500 Personen)
*Die Überlegungen basieren maßgeblich auf praktischen Erfahrungen aus stadionfernen Veranstaltungen, die 2020 stattgefunden haben.
Weitere Dokumente:
Die neu(e)n Leitplanken des DOSB
HYGIENE-STANDARDS – Allgemeingültige Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
Ideen und Impulse zur Organisation und Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen
Brutto-/Nettozeiten bei Lauf-Veranstaltungen in der Corona-Pandemie
Kontaktrisiko- und Symptomevaluation
Versicherungsschutz für virtuelle Laufveranstaltungen
Um die Vereine/Veranstalter in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich zu begleiten, hat die ARAG Sportversicherung den bekannten Versicherungsschutz – Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungsteilnehmer (Vereinsmitglieder und Nicht-Miglieder) - für stadionferne Laufveranstaltungen auch das virtuelle Veranstaltungsformat bestätigt. Neben der Anmeldung der Veranstaltung beim NLV (über LADV) sind zusätzliche Voraussetzungen – die Rahmenbedingungen der Veranstaltung betreffend - an den Versicherungsschutz geknüpft. Das NLV-Präsidium hat beschlossen, die stadionferne Veranstaltungen in virtueller Form bis 31.12.2021 kostenfrei zu genehmigen, um Vereine/Veranstalter nicht zusätzlich im Rahmen ihrer aus der Situation entstandenen Alternativveranstaltungen zu belasten. Das Prozedere der Veranstaltungsanmeldung und die damit verbundenen Formalitäten finden Sie unter dem Reiter Veranstaltungsanmeldung.
Die an den Versicherungsschutz gestellten Voraussetzungen entnehmen Sie den folgendem Schreiben der ARAG:
Versicherungsschutz virtuelle Laufveranstaltungen
Allgemein
Laufen, Wandern, Gehen und (Nordic) Walking auf nicht vermessenen Strecken außerhalb des Stadions stellen das breitensportliche Angebot für alle Altersklassen, Vereinsmitglieder, Nichtvereinsmitglieder dar. Diese Veranstaltungen - ehemals Volksläufe (VL) genannt - sind international offen. Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören alle als Volkslauf ausgeschriebenen Cross- und Waldläufe.
Zu vermessenen Läufen zählen alle Lauf- und Gehveranstaltungen, die von NLV-Mitgliedsvereinen gemäß der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) veranstaltet und auf einer vom DLV anerkannt vermessenen Strecke durchgeführt werden (Laufstrecken nach DLO: 5 km, 10 km, Halbmarathon, Marathon, 100 km, 5x10 km Staffel, 24 Stunden; Gehstrecken siehe DLO). Teilnahmeberechtigt an diesen Läufen - ehemals Straßenläufe (SL) genannt - sind nur Vereinsmitglieder mit Startpass.
Gemischte Veranstaltungen sind solche, die sowohl als VL als auch als SL durchgeführt und genehmigt werden. Alle Laufveranstaltungen in Niedersachsen sind nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (Satzung und Ordnungen, aktuelle Fassung) und den Verbandstagsbeschlüssen des Niedersächsischen Leichtathletik-Verbandes auszurichten.
Einheitliche Gebühr für Laufveranstaltungen
Einheitliche Gebühr für Laufveranstaltungen
Seit 01.Januar 2016 betragen die Genehmigungsgebühren bundeseinheitlich 50 Cent pro Finisher für alle „Stadionfernen Laufveranstaltungen“ (40 Cent LV-Gebühr, 10 Cent DLV-Gebühr).
Die Genehmigungsgebühren werden für alle „Stadionfernen Veranstaltungen“ ausschließlich durch die Landesverbände erhoben. Es wird keine Unterscheidung bei der Größe der Laufveranstaltung (Veranstaltungen mit wenigen oder vielen Teilnehmern) vorgenommen – kleine und große Veranstalter zahlen einheitlich 50 Cent pro Finisher.
Einführung Grundgebühr auch für gebührenbefreite Läufe & virtuelle Läufe
Das NLV-Präsidium hat auf seiner Sitzung am 18. Mai 2016 die Einführung einer Grundgebühr über 20,- € für Stadionferne Veranstaltungen ab 01.01.2017 beschlossen. Diese Gebühr, die auch für Charity-Läufe und andere bis dato gebührenbefreite Veranstaltungen berechnet wird, beinhaltet die Kosten für Versicherung und allgemeine Verwaltungsaufgaben. Bei allen weiteren Läufen wird die Grundgebühr auf die sich aus den Finisher-Zahlen errechnete Genehmigungsgebühr angerechnet. Am 10.03.2021 hat das NLV-Präsidium beschlossen stadionferne Veranstaltungen in virtueller Form bis 31.12.2021 kostenfrei zu genehmigen. Anschließend findet die pauschale Grundgebühr in Höhe von 20,- € / Veranstaltung für besondere Läufe (Beschluss-Nr. 13/16 vom 18.05.2016) ab dem 01.01.2022 Anwendung.
Letzte Änderungen der GBO
Letzte Änderungen der GBO vom 17.02.2017
Am 17.02.2017 Änderung § 1.5.4 der GBO (betrifft Charity-Läufe), neue Fassung tritt ab sofort in Kraft:
- "Gemeinnützigen Laufveranstaltern im Sinne von § 52 AO, die nachweisen, dass sie alle Einnahmen aus Start-/Teilnahmegebühren der ihnen genehmigten Veranstaltung unmittelbar mildtätigen Zwecken im Sinne von § 53 AO, § 4 Nr. 18 UStG zugeführt haben, werden auf Antrag nachträglich die gem. § 11 DLO, § 1.4 GBO geleisteten Gebühren erstattet."
Durchführung
Laufveranstaltungen können grundsätzlich nur von Mitgliedsvereinen des NLV durchgeführt werden. Nichtmitgliedsvereine und andere Organisationen können auf Anfrage eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ausschreibungen für Laufveranstaltungen dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung erstellt sowie herausgegeben werden. Die Veranstalter erhalten die DLV-Genehmigungsleiste(n) und die Veranstaltungsnummer, die in der Ausschreibung enthalten sein muss. Bei reinen Volksläufen muss die Ausschreibung verbindlich ausweisen, dass Ergebnisse, die auf vermessenen und vom DLV anerkannten Strecken erzielt wurden, nicht als Leistungen für die Bestenliste bzw. als Qualifikationsleistung anerkannt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für gemischte Veranstaltungen.
Organisationsleitfaden
Altersklasseneinteilung 2023 und Obergrenzen
Die Einteilung der Alterklassen erfolgt nach der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) § 3. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse ist das Geburtsjahr. Der Veranstalter kann bei VL innerhalb der Bereiche Männer, Frauen, Männliche und Weibliche Jugend und Kinder Wertungsklassen zusammenfassen.
Altersklasseneinteilung für 2023 | Obergrenzen | ||||
Altersklassen | Einzel AK | Jahrgänge | Straße | Wald | Berglauf |
Bambini | 2018 u. jünger | 0,8 km* | |||
WK U8/ MK U8 | W/M 6 + W/M 7 | 2016 u. jünger | 2,0 km* | 1,0 km* | |
WK U10/ MK U10 | W/M 8 + W/M 9 | 2015 + 2014 | 3,0 km* | 2,0 km* | |
WK U12/ MK U12 | W/M 10 + W/M 11 | 2013 + 2012 | 5,0 km* | 2,5 km* | |
WJ U14/ MJ U14 | W/M 12 + W/M 13 | 2011 + 2010 | 7,5 km / 10 km** | 4 km* | |
WJ U16/ MJ U16 | W/M 14 + W/M 15 | 2009 + 2008 | 10 km / | 5 km | 10 km |
WJ U18/ MJ U18 | - | 2007 + 2006 | 25 km | 8 km | 15 km |
WJ U20/ MJ U20 | - | 2005 + 2004 | Marathon | 10 km | 15 km |
Junioren/innen U23 | - | 2003 - 2001 | 100 km | beliebig | beliebig |
Männer / Frauen | - | 2003 u. älter | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 30 | - | 1993 - 1989 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 35 | - | 1988 - 1984 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 40 | - | 1983 - 1979 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 45 | - | 1978 - 1974 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 50 | - | 1973 - 1969 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 55 | - | 1968 - 1964 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 60 | - | 1963 - 1959 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 65 | - | 1958 - 1954 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 70 | - | 1953 - 1949 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 75 | - | 1948 - 1944 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 80 | - | 1943 - 1939 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 85 | - | 1938 - 1934 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 90 | - | 1933 - 1929 | 100 km | beliebig | beliebig |
Senioren/innen M/W 95 | - | 1928 u. älter | 100 km | beliebig | beliebig |
*Empfehlungen der DLV-Bundesausschüsse Laufen und Jugend. Darüber hinaus werden für Straßenwettbewerbe in kindgemäßer Form folgende Streckenlängen Empfohlen: U8: 10km / U10: 2,0 km / U12: 4,2 km. Als Untergrenzen werden empfohlen: U8: 0,5 km / U10: 1,0 km / U12: 1,5 km
**In diesen Disziplinen besteht die Möglichkeit, in der nächsthöheren Alters-/Wertungsklasse zu starten (DLO §7.1/7.2/8). Die Altersklassen U16 und jünger können auch jahrgangsweise ausgeschrieben werden (M/W 15, M/W 14 etc.). Alle Teilnehmer werden anhand des Geburtsjahres einer Altersklasse zugeordnet. In welchen Altersklassen der Veranstalter wertet, entnehmen Sie den jeweiligen Ausschreibungen. Senioren können auch in jüngeren Altersklassen starten. Kinder (U12 und jünger) und Jugendliche U14 und U16 dürfen an einem Tag nur an einem Lauf teilnehmen. Kinder (U12 und jünger) sollen innerhalb von acht Tagen nur an einer Veranstaltung teilnehmen.
Streckenlängen
Die Streckenlängen sollten für alle Altersklassen den Bestimmungen der DLO § 7 sowie der "Empfehlung zur Durchführung von Straßenwettbewerben in kindgemäßer Form" (DLO Anhang 4) angepasst sein. Die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Geländeform sind bei Festlegung der Strecken maßgebend und sind durch Markierungen kenntlich zu machen. Jeder volle Kilometer - vom Start an gerechnet - soll durch einen Hinweis markiert werden. Der Veranstalter hat für eine ausreichende Überwachung der Strecken zu sorgen. Strecken, die in öffentliche Straßen einmünden, sind gem. Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde gegen Fahrzeugverkehr abzusichern.
- nicht vermessene, bestenlistenfähige Läufe: Die Streckenlängen sind in "ca. x km" anzugeben und brauchen für einen Volkslauf nicht exakt vermessen zu sein.
- vermessene, bestenlistenfähige Läufe: Die Strecken müssen vom DLV anerkannt vermessen sein (Näheres: NLV-Geschäftstelle, Ulrich Michel, Tel.: 0511/33890-33)
Sanitätsdienst
Der Veranstalter muss an den Strecken und am Ziel eine ausreichende sanitätsdienstliche Versorgung gewährleisten. (Darüber hinaus sollten die Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungsausschreibung auf die Durchführung einer sportmedizinischen Untersuchung und des PAPS-Testes hingewiesen werden.)
Ergebnisprotokoll
Von allen Laufwettbewerben - ausgenommen Wandern und Walking - sollten Ergebnisprotokolle angefertigt werden, die an die Teilnehmer zu einem angemessenen Preis abgegeben werden können. Bei Läufen auf vermessenen Strecken erhält jeder Verein sowie die Statistiker von Kreis, Bezirk und NLV je ein Ergebnisprotokoll und eine Kopie des Veranstaltungsberichtes.
Schutzbestimmungen
In den Monaten Juni, Juli und August sollen die Langstreckenwettbewerbe ab 20 km bis 09.00 Uhr und unter 20 km bis 10.00 Uhr beginnen. Es ist auch zulässig, die Langstrecken nach 18.00 Uhr durchzuführen. Für die Monate Mai und September gelten sinngemäß die Startzeiten bis 9.00 Uhr und 10.00 Uhr bzw. nach 17.00 Uhr. An Hitzetagen mit hohen Ozonwerten, Temperaturen über 20° C und bei hoher Luftfeuchtigkeit hat der Veranstalter zusätzliche Erfrischungsstellen (Wasserstellen) an den Lauf- und Gehstrecken einzurichten. Der NLV entscheidet über Ausnahmen und ist berechtigt, bei besonderen Bedingungen Auflagen - auch kurzfristig - zu erteilen. Die behördlichen Empfehlungen zum Sporttreiben bei hohen Ozonwerten sollen beachtet werden.
Organisationsgebühren (Startgeld)
Zur Deckung seiner Kosten ist der Veranstalter berechtigt, Startgelder zu erheben. Diese sollen sich in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Veranstalters bewegen. Für Nachmeldungen kann der Veranstalter einen Zusatzbetrag erheben.
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt verbleiben die eingezahlten Startgelder beim Veranstalter. Sie werden aber auf eine eventuell auf einen neuen Termin verschobene Veranstaltung angerechnet.
Datenschutzhinweise für Laufveranstalter
Online-Portal
Online-Anmeldeportal LADV:
Die Anmeldung und Genehmigung von stadionnahen und stadionfernen Veranstaltungen erfolgt zukünftig über das Online-Portal LADV. Hinweis: Auch stadionferne Veranstaltungen in virtueller Form werden über das Online-Portal angemeldet.
Um eine Veranstaltung über LADV (Link) anzumelden sind folgende Schritt einzuhalten:
- Anlegen eines LADV-Benutzerkontos (Link), falls noch nicht vorhanden, Hinweis: Die Zugangsdaten von DLV-Event sind nicht in das neue System übertragen worden.
- Anlegen einer stadionfernen Veranstaltung (Anleitung LADV – Veranstaltungsanmeldung stadionferne Veranstaltung (Link)). Weiterhin finden Sie hier eine Video-Anleitung zum Anlegen einer stadionfernen Veranstaltung (Link) → Sofern die Veranstaltung für 2021/2022 bereits angemeldet worden ist kann diie Kopierfunktion genutzt werden, um die Stammdaten der Veranstaltung aus dem Vorhahr für die neue Veranstaltungsanmeldung zu übernehmen (nach Login finden Sie unter „Meine Veranstaltungsanmeldungen“ ihre Veranstaltung → ganz rechts können Sie mit +Veranstaltungsanmeldung die Stammdaten kopieren und die Veranstaltungsanmeldung vornehmen.
- Die Veranstaltungsanmeldung für das Folgejahr soll bis zum 30. September erfolgen, um für die analogen DLV und NLV+BLV Laufkalender berücksichtigt zu werden (Frist: 16.10.2022). Unabhängig davon sind Veranstaltungsanmeldungen mit ausreichend Bearbeitungszeitraum auch unterjährig möglich.
- Die Anmeldung virtueller Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Bitte nehmen Sie dahingehend Kontakt mit der NLV-Geschäftsstelle auf.
*Mit der Anmeldung einer Laufveranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter zur Einhaltung der DLV-Satzung und Ordnungen, des darin enthaltenen DLV-Anti-Doping-Codes (ADC), der Deutschen Leichtathletik Ordnung (DLO), der Gebührenordnung (GBO) sowie der Einhaltung der "Internationalen Wettkampfregeln" (IWR).
*Es entstehen keine Kosten für die Anwendung des Portals. Dafür lassen sich zahlreiche Details Ihrer Ausschreibung (von näheren Informationen zu Altersklassen bis zu GPS-Daten des Startplatzes) bei der Anmeldung und dem späteren Eintrag im Online-Laufkalender abbilden.
Online-Portal
Die Veranstaltung wird auf Grundlage der Anmeldung sportfachlich geprüft. Mit der Genehmigung erhält der Veranstalter/ die Veranstalterin über LADV das offizielle Genehmigungslogo des Deutschen Leichtathletik-Verbandes sowie eine Versicherungspolice für die genehmigte Veranstaltung.
Die Genehmigungsgebühr in Höhe von 0,50 € pro Finisher ab 16 Jahren wird nach der Veranstaltung anhand des Veranstaltungsberichtes berechnet und erhoben. Für Veranstaltungen ohne Startgebühr sowie für Benefizveranstaltungen gibt es Sonderregelungen.
Enthaltene Leistungen
In der Genehmigungsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
- kostenfreie Veröffentlichung der Laufveranstaltungen im DLV-Laufkalender (analog)
- kostenfreie Veröffentlichung der Laufveranstaltungen in den Online-Portalen NLV-Laufkalender und DLV-Laufkalender
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung
- Haftpflicht- und Unfallversicherung der ARAG-Sportversicherung für Veranstaltungsteilnehmer (Vereinsmitglieder)
- Zusatzversicherung der ARAG-Sportversicherung für alle Nichtvereinsmitglieder, die an den stadionfernen Veranstaltungen teilnehmen
- Leistungen aus dem DLV-Härtefonds
- kostenfreie Beratung und Nutzung der Dienstleistungen des NLV
- Nutzung des jeweiligen Logos „Genehmigte Lauf © - Walken, Wandern“, „Genehmigte Lauf © - Bestenlistenfähige Strecke“, „Genehmigter Berg-/Traillauf ©“
Veranstaltungsberichte sind zeitnah nach Ende der Veranstaltung einzureichen. Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen, als auch für virtuelle Veranstaltungsformate.
Bitte erfassen Sie Ihre Finisher in Ihrem Benutzerkonto auf LADV (unter Meine Veranstaltungsanmeldungen / Finisher). Veranstaltungsberichte von vermessenen Läufen (früher gemischte Veranstaltungen) bitte parallel an die Statistiker von Kreis, Bezirk und NLV zu schicken.
Gehen der Veranstaltungsbericht oder die Genehmigungsgebühr dem NLV nicht fristgerecht zu, erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung. Wird trotz erfolgter Mahnung innerhalb von 10 Tagen der Veranstaltungsbericht nicht zugestellt oder die Genehmigungsgebühr nicht bezahlt, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet. Weitere Anmeldungen von Stadionfernen Veranstaltungen des säumigen Veranstalters werden bis zur ordnungsgemäßen Begleichung offen stehender Rechnungen nicht angenommen. Darüber hinaus behält sich der NLV vor, bereits erfolgte Genehmigungen für Veranstaltungen zu widerrufen.
Die mit *markierten Felder sind Pflichtfelder.
Zur Streckenvermessung HIER (Link) klicken!
Angemeldete stadionferne Veranstaltungen werden umfassend versichert:
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung der ARAG-Sportversicherung
- Haftpflicht- und Unfallversicherung der ARAG-Sportversicherung für Veranstaltungsteilnehmer (Vereinsmitglieder) über den Sportversicherungsvertrages
- Zusatzversicherungen der ARAG-Sportversicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung) für alle Nichtvereinsmitglieder, die an stadionfernen Veranstaltungen teilnehmen. Der NLV schließt für seine Laufveranstalter eine zum Versicherungsvertrag des LSB Niedersachsen ergänzende Zusatzversicherung (Unfall, Veranstalterhaftpflicht) ab. Nicht-Vereinsgebundene Läufer, die an einer Veranstaltung mit einem Vereinsträger teilnehmen (Mitglied im LSB Niedersachsen Voraussetzung oder LV als ideeller Träger), werden über die bundeseinheitliche, zentrale Versicherung des DLV versichert.
- Leistungen aus dem DLV-Härtefonds. Mit der Anmeldung ihres Laufes beim NLV beteiligen sich die Veranstalter am DLV-Härtefonds, der bei Todesfällen im Rahmen von Laufveranstaltungen soziale Härten durch finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen mildert. Die Inanspruchnahme des DLV-Härtefonds ist nur für Präsenzveranstaltungen vorgesehen.
- der Versicherungsschutz – Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungsteilnehmer (Vereinsmitglieder und Nicht-Miglieder) - für stadionferne Laufveranstaltungen ist unter Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen auch für virtuelle Veranstaltungsformate möglich.
Bedingungen an den Versicherungsschutz für virtuelle Laufveranstaltungen
Grundvoraussetzung:
- Die Veranstaltung wurde beim NLV angemeldet und vom NLV genehmigt und ist somit als stadionferne Veranstaltung anerkannt.
- Der Veranstalter muss versichert sein.
- Vereine: Die Versicherung der Vereine ist über den gültigen ARAG-Sportversicherungsvertrag bestätigt.
- Fremdorganisationen: Fremdorganisationen sind über den vom NLV abgeschlossenen Zusatzvertrag für Laufveranstaltungen von Fremdorganisationen versichert.
Damit virtuelle Laufveranstaltungen versichert sind, müssen zu den bereits notwendigen Grundvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen eingehalten werden:
Weitere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Teilnehmende Vereinsmitglieder:
- Die Teilnehmer*innen müssen sich vorab beim Veranstalter angemeldet/registriert haben.
- Die Rahmenbedingungen (Veranstaltungstag/-zeitraum, Streckenlänge, Zeitfenster) für den Lauf müssen klar festgelegt sein.
- teilnehmende Nichtmitglieder:
- Vereine als Ausrichter: Sind nur versichert, soweit es sich um eine Veranstaltung handelt, die vom DLV als stadionferne Veranstaltung durch Anmeldung und Genehmigung anerkannt ist und die Teilnahme an dem Lauf nachprüfbar ist.
- Fremdorganisationen als Veranstalter: Versicherungsschutz für teilnehmende Nichtmitglieder besteht, wenn diese sich zu der Laufveranstaltung angemeldet haben/registriert wurden und nachprüfbar ist, dass der Unfall/Schaden während der Teilnahme am Lauf eingetreten ist.
Nach der Genehmigung werden die stadionfernen Veranstaltungen im verwaltet.
Nach Anmeldung und Genehmigung der stadionfernen Veranstaltung über das Online-Portal LADV werden die Veranstaltungen wie folgt veröffentlich und beworben:
Kostenfreie Veröffentlichung in Online-Laufkalender:
Veröffentlichung im analogen NLV+BLV-Laufkalender
- Achtung: Um Ihre Veranstaltung im NLV+BLV-Laufkalender zu bewerben, muss ein zusätzlicher Eintrag bis zum 16. Oktober 2022 über die NLV-Homepage erfolgen.
- Nach der Anmeldung Ihrer Veranstaltung können Sie eine Inserierung im NLV+BLV-Laufkalender 2023 vornehmen. Hier kommen Sie zur Auswahl und Eingabe der verschiedenen Inserierungsmöglichkeiten (Standard-Laufeintrag, Tabellarischer Eintrag und/oder grafische Eintrag).
- Die Anmeldung Ihrer Veranstaltung bei LADV bedeutet nicht die automatische Veröffentlichung im NLV+BLV-Laufkalender 2023.
Die unverzichtbare Planungshilfe für Läufer & (Nordic) Walker in Niedersachsen und Bremen!
Im Mittelpunkt des Laufkalenders stehen die Veranstaltungsdaten aller niedersächsischen Lauf- und Walkingangebote. Zusätzlich wird Interessantes und Neues rund um das Thema Laufen & (Nordic) Walking, eine Auswahl bundesweiter Marathonläufe, Lauf- & Walkingtreffs und NLV / BLV / DLV – Meisterschaftstermine veröffentlicht.
Gestalten Sie Ihren Laufkalender-Eintrag für Ihre Veranstaltung!
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Inserierungsmöglichkeiten: demStandard-Laufeintrag, dem tabellarischen Laufeintrag und/oder einem grafischen Laufeintrag. Klicken Sie sich dazu ganz einfach durch die folgenden drei Reiter.
Wir bringen Farbe ins Spiel!
Mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren erscheint der Laufkalender niedersachsenweit. Auf Ihren Wusch drucken wir Ihre grafische Anzeige jetzt auch im Innenteil des Laufkalenders 4-farbig und bringen Ihre Veranstaltung bzw. Ihr Produkt noch besser zur Geltung.
Neu! Wir stellen für die Insierung der grafischen Anzeigen zusätzlich eine geteilte Werbefläche im Rahmen des Online NLV-Laufkalender auf der NLV-Homepage zur Verfügung.
Werben Sie im Laufkalender mit einer Anzeige!
Die Sportlerinnen und Sportler aus Niedersachsen und Bremen sind genau die Zielgruppe, die Sie mit Ihrem Unternehmens ansprechen möchten? Gerne platzieren wir Ihre Anzeige im Laufkalender nach Ihren Wünschen.
Dies gilt natürlich auch für die Bewerbung Ihrer Laufveranstaltung!
Alle Veranstaltungen, die fristgerecht angemeldet worden sind, können im neuen Laufkalender bedacht werden. Um eine Inserierung vorzunehmen, müssen Sie das nachfolgende Kontaktformular bis zum 16. Oktober 2022 ausfüllen. Für den Standardeintrag bis 4 Zeilen werden 9,10 € (zzgl. MwSt.) berechnet. Für jede weitere Zeile (ab 5) werden jeweils 2,09 € (zzgl. MwSt.) zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Zeile entspricht ca. 45 Zeichen.
Die mit *markierten Felder sind Pflichtfelder, alle weiteren Felder stellen für Sie eine zusätzliche Bewerbungsmöglichkeit dar.
Der tabellarische Laufeintrag (ab 5 Zeilen) ermöglicht die Breitstellung vieler veranstaltungsbezogener Informationen zu Ihrer stadionfernen Veranstaltung. Jede gedruckte Zeile wird mit einem Preis i.H.v. 2,09 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
Die mit *markierten Felder sind Pflichtfelder. Die Terminfrist für die Eingabe ist der 16.10.2022.
Neben dem tabellarischen Eintrag ist ein zusätzlicher grafischer Eintrag möglich. Die Inserierungsmöglichkeit finden Sie unter dem Reiter „Grafische Anzeigenschaltung“.
Werben Sie im analogen NLV+BLV Laufkalender mit einer Werbe- oder Veranstaltungsanzeige!
Die Sportlerinnen und Sportler aus Niedersachsen und Bremen sind genau die Zielgruppe, die Sie mit Ihrem Unternehmens ansprechen möchten? Gerne platzieren wir Ihre Anzeige im NLV+BLV-Laufkalender nach Ihren Wünschen. Zusätzlich zur Einbindung Ihrer Grafischen Anzeige erhalten Sie die kostenfreie Möglichkeit eines Standardeintrages (für Veranstaltungen relevant), den Sie bitte entsprechend unter Standardeintrag vornehmen können.
Neu! Wir stellen für die Insierung der grafischen Anzeigen 2023 zusätzlich eine geteilte Werbefläche im Rahmen des Online NLV-Laufkalender auf der NLV-Homepage zur Verfügung. Die Darstellung der grafischen Anzeigen auf der Werbefläche erfolgt abwechselndend. Siehe HIER (Link) oben rechts.
Wir bringen Farbe ins Spiel!
Mit einer Auflage von 8.000 Exemplaren erscheint der Laufkalender niedersachsenweit. Farbige Anzeigen waren lange Zeit ausschließlich auf den Umschlagseiten zu finden. Auf Ihren Wunsch drucken wir Ihre grafische Anzeige jetzt auch im Innenteil des Laufkalenders 4-farbig und bringen Ihre Veranstaltung bzw. Ihr Produkt noch besser zur Geltung.
Hinweis: Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, Gestaltungs- oder Satzkosten.