NLV-Verbandstag

Der Verbandstag ist laut NLV Satzung das wichtigste Organ des Verbandes. Der Verbandstag beschließt die Richtlinien für die Arbeit des NLV.

Er hat das Recht und die Pflicht, überall dort einzugreifen, wo die Belange des NLV dies erfordern.

Der Verbandstag ist zuständig für die

  • Ordnung aller Angelegenheiten des Verbandes, soweit sie nicht vom Verbandsrat oder dem Präsidium zu besorgen sind;
  • Entlastung der Mitglieder des Präsidiums;
  • Wahlen;
  • Wahl eines Ehrenpräsidenten;
  • Entgegennahmen des Rechenschafts- und Geschäftsberichtes des Präsidiums;
  • Verabschiedung der Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr;
  • Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Jahr, der zugleich Rahmenvoranschlag für das darauf folgende Jahr ist;
  • Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;
  • Einführung von Abgaben oder Gebühren;
  • Abänderung der Satzung;
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes.

Der Verbandstag wählt auf die Dauer von vier Jahren

  • die Mitglieder des Präsidiums;
  • den Rechtsausschuss;
  • die Schlichter;
  • die Kassenprüfer.

Hinweis: Der Vizepräsident Jugend wird auf dem NLV-Jugendtag gewählt.

Der Verbandstag setzt sich zusammen aus:

  • den Delegierten der Kreise;
  • den Delegierten der Bezirke;
  • den Mitgliedern des Präsidiums;
  • den beiden Aktivenvertretern.

Jeder Kreis hat bis zu 1.000 gemeldeten Leichtathleten einen, für jede weitere angefangene 1.000 einen weiteren Delegierten. Jeder Bezirk hat bis zu 5.000 gemeldeten Leichtathleten einen, für jede weitere angefangene 5.000 einen weiteren Delegierten.
Grundlage für die Anzahl der Delegierten ist die letzte, aktuelle Bestandserhebung des LSB vor der Einladung (vier Wochen vorher) zum Verbandstag.
Jeder ordnungsgemäß einberufene Verbandstag ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% aller Stimmen bei Eröffnung des Verbandstages vertreten sind.

Der ordentliche Verbandstag findet alle vier Jahre statt, der nächste im Jahr 2026.

Alle weiteren Informationen zum NLV-Verbandstag finden Sie in der NLV-Satzung bzw. der NLV-Verwaltungsordnung.