Wechsel des Startrechts sowie Gründung / Löschung von LGs und StGs
  11.11.2020 •     Wettkampf


Frist endet am 30.11.2020.

Wechsel des Startrechts:

um - (06.10.2020)  Laut DLO ist der Zeitraum für Vereins-/ Startrechtswechsel auf den 01.10. bis 30.11. eines Jahres festgelegt. Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular "Startpassantrag" (als Änderungsantrag) bei der NLV-Geschäftsstelle, U. Michel angezeigt werden. Der Antrag muss dem NLV spätestens am 30.11.2020  24.00 Uhr * vorliegen. Der neue Verein hat vom abgebenden Verein formlos die Freigabe abzufordern, die dann an den NLV zu senden ist. Ist diese Freigabe bereits erklärt, ist diese dem Antrag separat beizufügen.

Das neue Startrecht wird zum 01.01.2021 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.

 

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:

Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der NLV-Geschäftsstelle zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Ein LG-Mustervertrag kann bei der NLV-Geschäftsstelle, U. Michel angefordert werden. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres * mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der NLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 2 Ziff. 2.1.

 

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):

Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim NLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres * eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim NLV bis zum 30.11. eines Jahres * erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.

Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim NLV bis zum 30.11. eines Jahres * mitgeteilt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.

 

* Für Fristen und Termine gilt der § 35 der Rechts-und Verfahrensordnung (RVO) des DLV.


Wechsel des Startrechts sowie Gründung / Löschung von LGs und StGs