Hinweise für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Niedersachsen
  04.06.2020 •     NLV News , Verband , Wettkampf


aktuell Prüfung durch Sozialministerium / Empfehlung zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes ab 01. Juli 2020

vle/präsidium (04.06.2020). Eine Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Leichtathletikstadien (Freiluft) ist unter Einhaltung der Vorschriften der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ in der am 25.05.2020 in Kraft getretenen aktuellen Fassung, die hier abrufbar ist:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

wieder möglich.

 

Der § 1 Abs. 8 dieser Verordnung beinhaltet Vorgaben zum Sportbetrieb, auch auf Leichtathletikanlagen. Relevant ist insbesondere die kontaktlose Sportausübung unter Einhaltung eines (mindestens) 2-Meter-Abstandes und die Umsetzung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen für gemeinsam genutzte Sportgeräte. Im Einzelnen gibt diese Norm vor:

„Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.“

 

Ergänzend sollten die Erläuterung des LandesSportBund Niedersachsen zur vorstehenden Verordnung herangezogen werden, die hier abgerufen werden können: https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona

Für die konkrete Ausgestaltung eines Wettkampfes und der dann konkret angezeigten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sollte jedoch sicherheitshalber Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden. Eventuell von den Landkreisen veröffentlichte Auslegungsbestimmungen zur Landesverordnung müssen berücksichtigt werden. 

Da die aktuelle Fassung der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ mit Ablauf des 10. Juni 2020 außer Kraft tritt und eine dann neue Verordnung Geltung haben wird, ist es wichtig, dass Sie bei der Vorbereitung Ihrer Wettkämpfe die dann maßgebliche Verordnung und etwaige Änderungen, die den Sportbetrieb betreffen könnten (z.B. Umkleidekabinen, Sanitärräume, Gemeinschaftsräumlichkeiten), unbedingt berücksichtigen.

Wir empfehlen daher aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen eine Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes ab 01. Juli 2020.

Interessierten Veranstaltern möchten wir schnellstmöglich weitere Planungshilfen für Wettkämpfe in Leichtathletikstadien (Freiluft) zur Verfügung stellen. Unsere Hinweise für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sind bereits mit dem Sportreferat des Innenministeriums des Landes Niedersachsen abgestimmt und werden zurzeit durch das Sozialministerium geprüft.

Im Bereich der stadionfernen Veranstaltungen können zurzeit von DLV und NLV keine Aussagen getroffen werden, da keine Umsetzbarkeit der relevanten Kriterien wie Abstandsregeln und kontaktlose Durchführung der Wettbewerbe gewährleistet werden kann. Bei einer Lockerung der Auflagen (im öffentlichen Raum) wird dieser Bereich neu bewertet.


Hinweise für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Niedersachsen