Anmeldung stadionnaher Veranstaltungen bei LADV

Ab Juli 2020 müssen stadionnahe und stadionferne Veranstaltungen über LADV angemeldet werden. Der zuständige Mitarbeiter des beantragenden Vereins benötigt einen persönlichen Zugang (Benutzerkonto) zu LADV, den er selbst beantragen muss. Wer seine Veranstaltung bisher bei LADV für Online-Meldungen eingerichtet hat bzw. über  LADV Online-Meldungen abgegeben hat, hat bereits dieses Benutzerkonto. Nur wer sich bisher noch nicht bei LADV einloggen konnte, muss dies Benutzerkonto neu anlegen.

Eine Anleitung zum Erstellen eines Benutzerkontos sowie zur Veranstaltungsanmeldung (stadionnah und stadionfern, getrennt) finden Sie hier bei LADV. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Genehmigung erst nach sieben Tagen vom NLV bearbeitet werden kann (Einspruchsfrist für Kreis und Bezirk)!

Nur Leistungen, die bei angemeldeten und genehmigten Veranstaltungen erzielt wurden, können in die Bestenlisten aufgenommen werden.

 

Leitfaden  

(er enthält wichtige Infos in Bezug auf Anmeldung einer Veranstaltung, Erstellung der Ergebnisliste sowie Übernahme der Leistungen in die Bestenlisten)

 

Hinweise zur Ergebnisveröffentlichung

(hier finden Sie alles, was nach einer Veranstaltung zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Ergebnisse zu beachtebn ist)