Neuregelung im Infektionsschutzgesetz - Auswirkung auf den Sport
  26.04.2021


Zweigleisig heraus aus der Pandemie – die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und die Folgeänderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

tw/Pressemitteilung der Landesregierung vom 23. April 2021: Am Sonnabend, 24. April 2021, traten die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft – gleichzeitig mit den dadurch notwendig gewordenen Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Zukünftig fährt Niedersachsen im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen zweigleisig aus der Pandemie heraus:

Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes greifen überall dort, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerte von 100 pro 100.000 Bürgerinnen und Bürgern in sieben Tagen überschreiten und in denen die Verantwortlichen im Wege der Allgemeinverfügung diese Überschreitung festgestellt haben (im Folgenden = Hochinzidenzkommunen).

Der Bund hat mit den Änderungen im IfSG seine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten nach Art. 74 Abs. 1 Ziffer 19 Grundgesetz wahrgenommen. In sehr viel größerem Ausmaß und mit sehr viel größerer Intensität als bisher regelt er im Detail Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen und diverse Verbote. Diese Regelungen galten in Niedersachsen in weiten Teilen auch bislang bereits im Rahmen des § 18 a der CoronaVerordnung.

Für den Sport ergibt sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetztes in § 28 b IfSG für Hochinzidenzkommunen (Inzidenz >100) folgende neue Regelung:

Kontaktloser Sport im Freien, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem kontaktloser Sport in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.

Die allgemeinen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind bereits aktualisiert. Die Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sind derzeit noch nicht aktualisiert.

Die sportartspezifischen Regelungen - Leichtathletik (Stand: 24.04.2021) sind bereits angepasst.


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