Nicht mehr benötigte Startrechte löschen lassen!
  22.01.2023 •     Verband , Wettkampf


Frist: 31. Januar 2023

um (19.12.2022).  Der NLV erhebt von seinen Mitgliedsvereinen die Lizenzgebühr für Startrechte (Startpässe), bezogen auf den aktuellen Stand jedes Vereins. Bitte senden Sie eine Auflistung der evtl. noch zu löschenden Startrechte bis 31.01.2023 (formlos per Mail an Ulrich Michel möglich) an die NLV-Geschäftsstelle.

Nur so können wir sicherstellen, dass sich unsere Startpassdatei auf einem aktuellen Stand befindet und die Lizenzgebührenrechnungen korrekt erstellt werden. Startrechte, über deren Löschung wir später informiert werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Reduzierung dieser Rechnungen ist nicht möglich.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Möglichkeit der Vereine hin, ihre Startpassliste direkt in der NLV-Datenbank einzusehen. Hinweise hierzu finden Sie hier auf unserer Homepage.

 


Nicht mehr benötigte Startrechte löschen lassen!