Hilfsmaßnahmen für Vereine und Laufveranstalter
  27.03.2020


Hier gibt es eine Übersicht über die Hilfsmaßnahmen für Vereine und Laufveranstalter.

VLE/TW

1.    Notfallfonds "HILFE COVID-19" der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung - Unterstützung für betroffene Vereine und Organisationen
Mit einem Notfallfonds soll Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Sport und Integrationsarbeit geholfen werden, denen durch die COVID-19-Pandemie Kosten entstanden sind. Beispiele wären:

  • Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten
  • Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
  • Ausfallhonorare, Druckkosten, Materialien
  • Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten von abgesagten Veranstaltungen Dritter; z.B. Rückreisekosten, erhöhte Meldegebühren


Die Stiftung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier.


2.    LSB Niedersachsen – Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen

Der LSB hat sich in zwei Stellungnahmen gegenüber dem Bund und dem Land dafür eingesetzt, dass die Sportorganisation bei den Hilfsmaßnahmen im Kontext der Corona-Pandemie berücksichtigt wird.

In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung.

Anträge bei NBank

Das LSB-Präsidium empfiehlt Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden, die Beschäftigungsverhältnisse haben, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und
in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten, Anträge im Rahmen der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ bei der NBank zu stellen. Über die kurzfristig parallel zur Verfügung stehende Möglichkeit von Zuschüssen für „Kleinstunternehmer*innen bis max. 10 Beschäftigte, Angehörige der freien Berufe und Soloselbständige“ durch den Bund informieren wir schnellstmöglich auf unserer Website, sobald das Verfahren feststeht.

Hier ein Beispiel aus Hannover


3.    German Road Races e.V.

Auch German Road Races e.V. setzt sich intensiv für die Interessen von Laufveranstaltern ein und hat einen Krisenstab gebildet, der Handlungsempfehlungen entwickelt und sie den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Damit können schnellstens Anträge gestellt werden, um Ausfallzahlungen von den Kommunen, dem Land oder dem Bund zur Linderung der bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.


4.    Weiterführende Informationen

Weitere Informationen rund um die Entwicklung des organisierten Sports können Sie unter diesem Link sowie und aufbauende Fördermöglichkeiten in diesem Dokument nachlesen.


5.    Zusatzinformation – Stilllegung von Trinkwasserinstallationen

Aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen vielfachen Stilllegungen von Sportstätten ist der Hygiene der Trinkwasser-Installationen dort ein besonderes Augenmerk zu widmen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Betreiber zusätzlich zu den wirtschaftlichen Schäden nach der Wieder-Inbetriebnahme ihrer Anlagen nicht auch noch ein böses Erwachen wegen Befalls von Legionellen erleben müssen.
Denn COVID19 kann zwar nicht über das Trinkwasser übertragen werden, jedoch kann durch die Nicht-Nutzung die Qualität des Trinkwassers stark beeinträchtigt und dem Legionellenwachstum Vorschub gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Hilfsmaßnahmen für Vereine und Laufveranstalter