Zwischenstand: Vereinswechselphase 2026

  27.10.2026    NLV News Wettkampf
Schon seit knapp einem Monat können Athleten für die Saison 2027 ihren Verein wechseln. Zeit, einen ersten Überblick über die eingereichten Wechselanträge im NLV zu geben. Das Transferfenster ist noch bis zum 30. November geöffnet.

Nachfolgend finden Sie alle bisher eingegangenen Anträge auf Startrechtswechsel im NLV (vorbehaltlich der Freigabe des abgebenden Vereins/Verbandes):

Wechsel innerhalb des NLVs

Wechsel in den NLV

Wechsel aus dem NLV

Stand: 27.10.2026, 12 Uhr


Wechsel des Startrechts:

Laut DLO ist der Zeitraum für Vereins-/ Startrechtswechsel auf den 01.10. bis 30.11. eines Jahres festgelegt. Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular "Startrechtsantrag" (als Änderungsantrag) bei der NLV-Geschäftsstelle, J. de Vries angezeigt werden. Der Antrag muss dem NLV spätestens am 30.11.2026  24.00 Uhr * vorliegen. Der neue Verein hat vom abgebenden Verein formlos die Freigabe abzufordern, die dann an den NLV zu senden ist. Ist diese Freigabe bereits erklärt, ist diese dem Antrag separat beizufügen.

Das neue Startrecht wird zum 01.01.2027 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 

Die Gründung, Auflösung sowie Bei- oder Austritte aus einer LG oder StG sind ebenfalls in diesem Zeitraum möglich.


Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:

Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der NLV-Geschäftsstelle zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Ein LG-Mustervertrag kann bei der NLV-Geschäftsstelle, J. de Vries angefordert werden. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres * mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der NLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 2 Ziff. 2.1.


Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft, Änderung der Altersklassen (StG):

Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim NLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres * eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim NLV bis zum 30.11. eines Jahres * erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.

Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim NLV bis zum 30.11. eines Jahres * mitgeteilt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.

* Für Fristen und Termine gilt der § 35 der Rechts-und Verfahrensordnung (RVO) des DLV

 

Jan de Vries