Nicht vergessen - Lizenzverlängerung bis zum 15. Dezember beantragen!
  20.11.2020 •     NLV News , Bildung


Lizenzen, die am 31.12.2020 ihre Gültigkeit verlieren, können in diesem Jahr auch ohne absolvierte Fortbildungen verlängert werden.

wb (20.11.2020). Sollte die Gültigkeit Ihrer Trainer-Lizenz Ende 2020 enden, verpassen Sie es nicht, die Verlängerung noch in diesem Jahr zu beantragen. Für die Verlängerung müssen Sie Fortbildungen im Umfang von 15 LE absolviert haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage einiger Fortbildungen, können Lizenzen auch ohne absolvierte Fortbildungen um ein Jahr verlängert werden. Nach erfolgter Absolvierung der fehlenden Fortbildungsstunden im Jahr 2021 kann die Lizenz dann um weitere drei Jahre verlängert werden. Für Lizenzen, die bereits zum 31.12.2019, 2018, 2017 oder 2016 ihre Gültigkeit verloren haben, verschieben sich die Richtlinien zur Verlängerung abgelaufener Lizenzen um ein Jahr.

Achtung: die Verlängerung wird nicht automatisch vorgenommen! Die Lizenzverlängerung muss bei Monika Hauschild per E-Mail an hauschild@nlv-la.de beantragt werden.

Es gilt folgende Vorgehensweise:

  • Sie müssen uns Ihre alte Lizenz nicht mehr zuschicken.
  • Bei jeder Lizenzverlängerung wird eine neue Lizenz erstellt. Die Lizenz besteht aus zwei DIN A4 Seiten - einer Vorder- und einer Rückseite.
  • Schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an hauschild@nlv-la.de mit der Bitte um Lizenzverlängerung. Daraufhin erhalten Sie einen Link, über den Sie sich die verlängerte Lizenz als PDF-Datei herunterladen können. (Falls Sie Fortbildungen anderer Anbieter für Ihre Lizenzverlängerung nutzen möchten, fügen Sie der Mail bitte Ihre Fortbildungsbescheinigungen bei.)
  • Die Lizenz kann frühestens drei Monate vor Ablaufdatum verlängert werden. Senden Sie uns die Mail mit der Bitte um Lizenzverlängerung also bitte erst frühestens drei Monate vor dem Ablaufdatum.
  • Sie können sich Ihre Lizenz jederzeit in Ihrem NLV-PersonenAccount unter "Lizenzen" herunterladen.
  • Falls uns von Ihnen noch kein unterschriebener Ehrenkodex vorliegt, dann senden Sie uns diesen bitte per Fax, Post oder eingescannt per E-Mail an hauschild@nlv-la.de. Lizenzen werden nur dann verlängert, wenn uns ein unterschriebener Ehrenkodex vorliegt

Bitte beantragen Sie die Verlängerung bis spätestens zum 15. Dezember 2020.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die NLV-Bildungsreferentin Wiebke Bültena (bueltena@nlv-la.de, 0511 33890-13).


Nicht vergessen - Lizenzverlängerung bis zum 15. Dezember beantragen!