Neue Regelungen beim Übertreten von Bahnmarkierungen treten in Kraft
04.11.2021
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Mit dem 1. November sind die neuen Regelungen, die das Überteten von Bahnmarkierungen betreffen, von World Athletics in Kraft getreten. Künftig darf in bestimmten Fällen ein einmaliger Verstoß begangen werden.
Auf die Freude folgt oft der Ärger. Nach einem eigentlich erfolgreichen Rennen wurden Athletinnen und Athleten in der Vergangenheit immer wieder nachträglich wegen einmaligen Übertretens der Bahnmarkierungen disqualifiziert. 800-Meter-Läuferin Christina Hering (LAV Stadtwerke München) ereilte dieses Schicksal in diesem Jahr bei der Team-EM. Das Rennen hatte sie als Zweite abgeschlossen, doch nach etwa 550 Metern berührte sie die innere Bahnbegrenzung – es folgte der nachträgliche Ausschluss. Churandy Martina (Niederlande) erwischte es bei einem noch wichtigeren Rennen: Bei der EM 2016 siegte er zunächst im 200-Meter-Finale, wurde dann jedoch disqualifiziert. Auch Brigid Kosgei (Kenia) wurde 2020 nachträglich wegen einmaligen Übertretens disqualifiziert. Besonders bitter: Sie verpasste dadurch den Afrikarekord im Stundenlauf.
Vor diesem Schicksal sollen Athleten künftig besser geschützt werden. Zum 1. November ist in den Regularien des Weltverbandes eine Regelung in Kraft getreten, die seit 2018 auf der Tagesordnung des Technischen Komitees von World Athletics stand und im März und Juli 2021 beschlossen wurde.
Demnach ist nun ein einmaliger Bahnverstoß bei bestimmten Fällen erlaubt und wird nicht, wie bisher, mit einer Disqualifikation geahndet. So greift diese Regelung künftig bei folgenden zwei Szenarien. Bei Läufen in Bahnen darf einmalig die Bahnbegrenzung oder die Bordkante in der Kurve berührt werden. Bei Läufen, die nicht in Bahnen gelaufen werden, darf künftig ein Schritt auf oder vollständig über die innere Begrenzungslinie oder die Bordkante gemacht werden.
Eine Disqualifikation erfolgt erst dann, wenn derselbe Athlet, dieselbe Athletin oder dieselbe Staffel einen zweiten Verstoß während der Runden desselben Wettkampfs begeht. Das einmalige Übertreten der Bahnmarkierung oder der Bahnkante wird demnach in den Ergebnislisten sowie in den Startlisten für die weiteren Rennen der Veranstaltung vermerkt. Die neuen Regelungen greifen allerdings nur dann, wenn das Übertreten der Bahnlinien oder der Bahnkante nicht als Positionsvorteil oder als Behinderung von anderen Athleten gewertet wird.
Auch neue Regelung für Weit- und Dreisprung
Neben der neuen Regelung beim Übertreten der Bahnmarkierungen sind am 1. November weitere neue Regeln in Kraft getreten. So dürfen zum Beispiel Kampfrichter bei Wurf- und Sprungdisziplinen nun neben dem Heben einer weißen (gültiger Versuch) und roten Fahne (ungültiger Versuch) auch andere visuelle Zeichen verwenden, um die Gültigkeit eines Versuchs anzuzeigen. Des Weiteren ist es zukünftig im Weit- und Dreisprung ein Fehlversuch, wenn der Athlet beim Absprung mit einem Teil des Fußes/Schuhs die senkrechte Fläche über der Absprunglinie durchbricht. Die Nutzung von Plastilin (90 statt bisher 45 Grad) ist optional.
Die gesamten neuen Regelungen sind auf der Homepage von World Athletics in englischer Sprache im "Book of Rules" abrufbar. Außerdem finden Sie hier eine deutsche Zusammenfassung der wichtigsten neuen Regelungen. Aktuell arbeitet die Nationale Regelkommission an der Übersetzung aller Regelanpassungen von World Athletics, die letztendlich in einer aktualisierten IWR (Internationale Wettkampfregeln) enden wird.
Quelle: DLV-Homepage (WO / Nicolas Walter)