Relevante Hinweise für ehrenamtliche Arbeit

  22.10.2026    NLV News Verband Breitensport
Hier mehr lesen zu: KI-Kennzeichnungspflicht und PKW-Einsatzversicherung für Ehrenamtliche

Kennzeichnungspfad des DOSB 

Künstliche Intelligenz unterstützt mittlerweile viele Ehrenamtliche im Vereins- und Verbandsalltag. Seit dem 2. August 2026 sind neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act für bestimmte KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte in Kraft getreten.

Wann ist eine Kennzeichnung von KI-Inhalten erforderlich? Für Vereine und Verbände spielen vor allem drei Anwendungsfälle eine Rolle:

1. Chatbots und virtuelle Assistenten

Setzt ihr auf eurer Website einen KI-gestützten Chatbot ein, müssen Nutzer*innen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Ein kurzer Hinweis wie „Du schreibst mit einem KI-Assistenten“ zu Beginn des Chats reicht in der Regel aus.

2. Bilder, Videos, Audioinhalte:

Werden Inhalte mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert und könnten sie für echte Aufnahmen gehalten werden, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Das betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes.

Bei offensichtlich künstlichen Darstellungen, etwa Illustrationen, Grafiken oder Piktogrammen, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Ein freiwilliger Hinweis kann dennoch sinnvoll sein, um Transparenz und Vertrauen zu stärken.

3. Texte:

Für bestimmte KI-generierte Texte kann ebenfalls eine Transparenzpflicht gelten, insbesondere wenn diese der Information der Öffentlichkeit dienen. Die wichtige Ausnahme „redaktionellen Kontrolle“. Für viele Vereine und Verbände dürfte vor allem diese Regel entscheidend sein: Wird ein von KI erstellter Entwurf von einem Menschen geprüft, überarbeitet und unter der Verantwortung des Vereins/Verbands veröffentlicht, entfällt die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen. Das bedeutet: Nutzt ihr KI als Unterstützung beim Schreiben und prüft den Text anschließend sorgfältig vor der Veröffentlichung, ist ein zusätzlicher Hinweis häufig nicht erforderlich.

Faustregel: KI darf unterstützen. Die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt bleibt beim Menschen.

Alle weiteren Informationen gibt es auf der Website des DOSB. 

 

Pkw-Einsatzversicherung für Ehrenamtliche 

Seit dem 1. September 2026 gilt für ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen, die für ihre Tätigkeit das eigene Auto nutzen, eine zusätzliche Absicherung durch das Land Niedersachsen. Abgedeckt sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen – bis zu einer Schadenssumme von 30.000 Euro. 

Alle weiteren Informationen gibt es hier.