Einführung Startrechtsanträge für die AK U12 im NLV

  26.10.2026    NLV News Wettkampf
Der NLV beschließt die verstärkte Einführung der Startpassbeantragung im U12-Bereich. Im Zuge dessen wird die NLV-Bestenliste um die U12 ab 2027 erweitert.

Im Zuge datenschutzrechtlicher Vorgaben wurde vom DLV die Wettkampfsoftware TAF 3, die von der Firma Seltec bereitgestellt wird, angepasst. Seitdem werden bei Veranstaltungen, die mit dieser Software durchgeführt werden, Kinder der Altersklasse U12 und jünger in den öffentlichen Start- und Ergebnislisten nur noch mit Vornamen und dem Initial des Nachnamens aufgeführt. Diese Maßnahme dient dem Schutz personenbezogener Daten und wurde vom DLV als datenschutzrechtlich erforderlich eingestuft. In der praktischen Umsetzung führt diese jedoch immer wieder zu Unsicherheiten bei Vereinen, Eltern und Veranstaltern, da Transparenz und organisatorische Abläufe doch erheblich beeinträchtigt werden. Dabei wird wie bei allen Altersklassen bei der Startrechtsbeantragung explizit das Einverständnis zur Verarbeitung von Daten abgefragt und freigegeben, so dass die Namen in den Ergebnislisten und Bestenlisten wieder vollständig veröffentlich werden können. Ist kein Startrecht vorhanden, soll in der Ergebnisliste auch weiterhin nur der Vorname und das Initial des Nachnamens erscheinen.
Des Weiteren erleichtern vollständige Ergebnislisten und Bestenlisten die Sichtung von Talenten und können den jungen Sportlern (und Eltern) als Trainingsansporn dienen. Mit dem Ausstellen eines Startrechts kann ebenfalls die Bindung zu einem Verein gestärkt werden. Zudem werden mit Unterzeichnung des Startrechtsantrags die Satzungen und Ordnungen des DLV anerkannt.

Das NLV-Präsidium hat beschlossen, im Bereich des NLV die Startrechtsanträge für die AK U 12 verstärkt einzuführen. Im Gegensatz zu dem für die übrigen Altersklassen in der DLO geregelten starren Wechselfenster und nur begrenzten unterjährigen Wechselmöglichkeiten ist für die AK U 12 ein Startrechtwechsel jederzeit möglich.
Genau wie für die AK U 14 wird auch für diese Startpässe bis auf Weiteres keine jährliche Gebühr erhoben.

Vorteile für Athleten, Trainer und Vereinsvertreter:

  • Online-Startpass-Beantragung über Phoenix II ab sofort möglich
  • Optimierung und Erleichterung der Wettkampfabwicklung für alle Beteiligten
  • Automatisierte Aufnahme von Leistungen in die NLV-Bestenliste, die ab 2027 für die AK U 12 um die Disziplinen 50 m, Weitsprung, Schlagballwurf, Mehrkampf erweitert wird (bisher nur Staffeln und Mannschaften)
  • Jederzeitige Möglichkeit des Startrechtswechsels
  • Gleichzeitige Stärkung einer Vereinsbindung und Identifikation mit dem Verein
Petra Möhle