Aktuell geltende Corona-Verordnung - verantwortungsbewusst aus der Pandemie
  17.06.2021


Trotz einhergehender Lockerungen gilt es umsichtig zu handeln.

jg – Seit dem 5. Juni 2021 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) im Zusammenspiel mit dem sogenannten Stufenplan 2.0 der Niedersächsischen Landesregierung. 

Auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie (Corona-Informationen) sind die sportartspezifischen Regelungen entsprechend aktualisiert und mit ausführlichen Erläuterungen aufgeführt. 

Der NLV appelliert trotz der lang ersehnten Lockerungen der Corona-Verordnung an das Verantwortungsbewusstsein der handelnden Personen. Für unter freiem Himmel durchgeführte stadionnahe und stadionferne Veranstaltungen besteht gemäß § 6a Abs. 7 ab einer Inzidenz unter 35 grundsätzlich keine Testpflicht mehr, sofern die maximale Besucherzahl von 500 Personen nicht überschritten wird. Die Deutschen Meisterschaften in Braunschweig (04.-06.06.2021) und die Landesmeisterschaften im Block-Mehrkampf in Stuhr (13.06.2021) gingen trotz niedriger Inzidenzzahlen mit einer Testpflicht und in Braunschweig ebenfalls mit Maskenpflicht (bei Nicht-Einhhaltung des Mindestabstandes bzw. außerhalb der Sportausübung) über die Bühne. Auch bei den anstehenden Landesmeisterschaften in Göttingen (18.-20.06.2021) wird der NLV die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligter als oberste Priorität ausgeben und neben der Testpflicht ebenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Stadiongelände empfehlen. 

 


Aktuell geltende Corona-Verordnung - verantwortungsbewusst aus der Pandemie