Aktion der Sporthilfe: Weihnachtsgeschenke
Dies gilt auch, wenn die Sportverletzten für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird.
Nachdem ein Verein ein Geschenk gekauft und überreicht hat, muss zur Erstattung der Original-Rechnungsbeleg an den Landessportbund Niedersachsen geschickt werden. Zusätzlich bitten die Verantwortlichen noch um folgende Angaben:
Name der Verletzten bzw. des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereines überwiesen.
Fragen zu dem Anliegen bitte an:
Sabine Tönnies
Sachbearbeitung Justitiariat und Sporthilfe
Tel.: 0511/1268-140
Fax: 0511/1268-4140
E-Mail: stoennies(@)lsb-niedersachsen.de
Übrigens: Sportverletzte, die durch einen Sportunfall in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei der Sporthilfe einen Beihilfeantrag stellen. Hierzu kann ebenfalls Sabine Tönnies kontaktiert werden.