Versicherungsschutz für Lauf-Veranstaltungen in virtueller Form
  24.03.2021 •     Breitensport


Versicherungsschutz der ARAG für stadionferne Laufveranstaltungen auch für das virtuelle Veranstaltungsformat bestätigt.

Um die Vereine und Veranstalter von stadionfernen Veranstaltungen in dieser herausfordernden Zeit unterstützen zu können, wurde nun der bekannte Versicherungsschutz der ARAG – Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungsteilnehmer (Vereinsmitglieder und Nicht-Mitglieder) - für stadionferne Laufveranstaltungen auch für das virtuelle Veranstaltungsformat bestätigt. Neben der Anmeldung der Veranstaltung beim NLV sind zusätzliche Voraussetzungen – die Rahmenbedingungen der Veranstaltung betreffend - an den Versicherungsschutz geknüpft. Die Bedingungen, die an den Versicherungsschutz für virtuelle Laufveranstaltungen gebunden sind, sowie weitere Informationen finden Sie HIER (Link).

Das NLV-Präsidium hat beschlossen, die stadionferne Veranstaltungen in virtueller Form bis zum 31.12.2021 weiterhin kostenfrei zu genehmigen, um Vereine und Veranstalter nicht zusätzlich im Rahmen ihrer aus der Situation entstandenen Alternativveranstaltungen zu belasten. Ab dem 01.01.2022 wird für stadionferne Veranstaltungen in virtueller Form die pauschale Grundgebühr erhoben.

Die Vereine und Veranstalter werden daher gebeten, die Veranstaltungen wie gewohnt über LADV (Link) anzumelden und auch Veranstaltungsberichte einzureichen.

Unberührt von den Leistungen für virtuelle Veranstaltungen bleibt die Inanspruchnahme des DLV-Härtefonds, der bislang nur für Präsenzveranstaltungen vorgesehen ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Till Wöllenweber unter woellenweber(@)nlv-la.de.

 


Versicherungsschutz für Lauf-Veranstaltungen in virtueller Form