Neue Corona-Verordnung ab 01.08.2020
  05.08.2020 •     Verband


Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig

UM (05.08.2020) Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die seit dem 01. August 2020 in Kraft ist. Bisher war die Personenanzahl auf 30 beschränkt. Die Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft. Spezielle Hinweise für die Leichtathletik finden Sie hier auf unserer Homepage.

 


Neue Corona-Verordnung ab 01.08.2020