Richtlinien zur Verlängerung von Trainer- und Fachübungsleiterlizenzen
Generell werden alle Lizenzen vom NLV auf 4 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer wird dabei vom Ende des Jahres an gerechnet, in dem die abschließende Prüfung bestanden worden ist.Zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenz müssen Fortbildungen des NLV oder DLV im Umfang von 15 UE besucht und nachgewiesen werden. Dabei müssen die Veranstaltungen innerhalb der letzten Gültigkeitsdauer der Lizenz (und nicht davor) besucht worden sein.
- Beispiel: Wenn eine Lizenz zuletzt am 15.12.2006 verlängert wurde und nun bis zum 31.12.2010 gültig ist, können zur Verlängerung keine Veranstaltungen anerkannt werden, die vor dem 15.12.2006 besucht worden sind.
- Beispiel: Eine Fortbildung mit dem Thema Nordic Walking wird zur Verlängerung der Trainer-C Lizenz Breitensport anerkannt, zur Verlängerung der Trainer-C Lizenz Grundlagentraining/ Leistungssport (Kinder- und Jugendtraining) aber nicht.
- Für den Trainer- C Grundlagentraining/Leistungssport/ Trainer- C Breitensport: bis zu 8 UE können auf Anfrage mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte der Leichtathletik behandeln oder einen sinnvollen Bezug zur Wettkampf-, Kinder- und Jugend- bzw. breitensportlich betriebenen Leichtathletik haben.
- Für den Trainer- B: bis zu 5 UE können mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte der Leichtathletik behandeln oder einen sinnvollen Bezug zur Wettkampf- Leichtathletik haben.
- Für den Übungsleiter- B "Sport in der Prävention": bis zu 8 UE können mit Veranstaltungen des LSB bzw. der KSBs beglichen werden, sofern diese Inhalte aus den Bereichen (Nordic) Walking, Aqua- Jogging, allgemeines Fitness- und Gesundheitstraining o.ä. behandeln oder einen sinnvollen Bezug hierzu haben.
- Beispiel: Wenn jemand im Besitz einer B- Lizenz und einer C- Lizenz ist, braucht derjenige nur die erforderlichen Stunden zur Verlängerung der B- Lizenz zu absolvieren; die C- Lizenz wird dann automatisch auch verlängert.
- Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 15 UE (Verlängerung um 3 Jahre)
- Fortbildung im 2./3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 UE (Verl. um 4 Jahre)
- Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 30 UE (Verl. um 2 Jahre)
- Nach Ablauf von 5 Jahren oder mehr: 40 UE (Verl. um 2 Jahre). Es wird aber eine Wiederholung der Ausbildung angeraten.