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Startpass- & Meldewesen

Jeder Athlet braucht einen gültigen Startpass, um an Landesmeisterschaften (Ausnahme: DSMM- und DJMM-Endkampf) und höheren Meisterschaften teilnehmen zu können. Auf den unteren Ebenen haben die vier NLV-Bezirke eigene Regelungen für Bezirks- und Kreismeisterschaften und für die jüngsten Schülerklassen getroffen. Der ausgefüllte und vom Verein und dem Athleten bzw. einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Antrag ist an die NLV-Geschäftsstelle zu senden (per Fax möglich).
Darüber hinaus finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und wichtige Hinweise zum Startpassantrag. Was sich anfänglich nach bürokratischen Dschungel anhört, ist eine notwendige und wichtige Einrichtung.
Bei Athleten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist ab der Jugend B zusätzlich zum Startpassantrag das Formblatt „Erklärung von Ausländern zum Startpassantrag“ einzureichen.